Der Vermieter ist verantwortlich für den vertragsgemäßen
Zustand der Mietsache.
Doch wie sieht es bei der Vermietung eines Stellplatzes unter einem Baum
aus?
Ist der Vermieter auch für das Baumharz auf dem Autolack des Mieters
verantwortlich?
Muss er dem Mieter Schadensersatz leisten?
Muss er gar den Baum fällen, damit der Mieter seinen Wagen gefahrlos
parken kann?