Der Gesetzgeber will mit der WEG-Reform 2020 die baulichen
Veränderungen,
Sanierungen und Modernisierungen, in Wohnungseigentümergemeinschaften
vereinfachen.
Hierzu sind die Voraussetzungen für einen Beschluss, z.B. die notwendigen
Stimmanteile,
die Anfechtbarkeit baulicher Beschlüsse, die privilegierte bauliche
Veränderung
und deren Duldung, in der WEG-Novelle erleichtert worden.