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WEG-Recht – Kostenverteilung Dachfenster?

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht beim Erneuern von Dachfenstern
eine Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer vor.
Doch die Eigentümerversammlung möchte mit ihrer Beschlusskompetenz
die Kostenverteilung auf einen Sondereigentümer festlegen.
Doch kann man beim Einbau neuer Dachfenster die Kostenverteilung einfach ändern?
Und welche Mehrheit bräuchte man?

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© Dr. Hans Reinold Horst

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