Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Datenerhebung zum Solinger Mietspiegel

Datenerhebung zum Solinger Mietspiegel
Wir bitten um Ihre Hilfe!

Im Jahre 2022 benötigt Solingen einen neuen Mietspiegel. So schreibt es das Mietspiegelreform-Gesetz vom 10. August 2021 vor. Dazu sind neue Datensätze erforderlich. Denn Grundlage zur Erstellung der Mietspiegel müssen jetzt Wohnungsdaten und Mietwerte aus den letzten 6 Jahren sein. Ein „Nachverhandeln“ bisheriger Mietspiegel und eine Fortschreibung dieser Mietspiegel gibt es nicht mehr.

Um auch in Zukunft über aussagekräftige Daten für Mietanpassungen verfügen zu können,
benötigen wir deshalb Ihre Mithilfe.

Denn:
Ein aktueller Mietspiegel ist wichtig, um bei vermietetem freifinanzierten Wohnraum zu einer Mieterhöhung kommen zu können. Er ist ein Begründungsmittel für Mieterhöhungsbegehren. Hinzu kommt, dass Solingen als Gemeinde mit einer Einwohnerzahl größer als 50.000 Einwohner der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln unterliegt. Muss aber ein Mietspiegel für Mieterhöhungsverlangen erstellt werden, dann wollen wir mitreden!

Bitte helfen Sie deshalb mit, zu einer möglichst großen neuen Datengrundlage zu gelangen.
Bitte nehmen Sie sich deshalb nur wenige Minuten Zeit, um den anliegenden Mieterhebungsbogen zur Ermittlung von örtlichen Vergleichsmieten in Solingen auszufüllen und der Geschäftsstelle von Haus & Grund Solingen e.V. zur Verfügung zu stellen.
Die Teilnahme an der Datenerhebung ist unabhängig von einer Mitgliedschaft frei Haus & Grund Solingen e. V.

Zum Hintergrund:
Ein Mieterhöhungsverlangen im freifinanzierten Wohnungsbau (Sozialwohnungen sind hier nicht zu berücksichtigen) muss begründet werden. Als Begründungsmittel sieht das Gesetz neben einem Mietspiegel die Angabe von drei vergleichbaren Wohnungen, ein Sachverständigengutachten, oder eine vorgehaltene Sammlung von Mietdaten vor.

Ein Ausweichen auf andere gesetzliche Begründungsmittel als auf einen Mietspiegel wird in der Praxis schwierig:

  • Sachverständigengutachten sind viel zu teuer,
  • drei vermietete Vergleichswohnungen außerhalb des eigenen Bestandes schwer zu ermitteln,
  • bisherige Mietpreissammlungen sind vor Ort kaum vorhanden.

Und: Wird ein Mieterhöhungsverlangen auf drei Vergleichswohnungen gestützt, so kann im Streitfall der Richter wieder entscheiden, ob sie tatsächlich ausreichend mit der Wohnung vergleichbar sind, deren Miete erhöht werden soll. Wie auch beim einfachen Mietspiegel kann er sich dabei auch von einem hinzugezogenen Gutachter helfen lassen. Ergebnis - Prozessrisiko steigend, Prozessausgang ungewiss.

Deshalb bitten wir Sie heute um ihre Wohnungs- und Mietendaten (Datenschutzerklärung), damit wir auch zukünftig für Sie faire Mieten in Solingen mitgestalten können. Im Voraus mit vielem Dank für Ihre Mithilfe.

Ihr

Dr. Hans-Reinold Horst
Vorsitzender Haus & Grund Solingen e. V.

Mieterhebungsbogen zum Download >>

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta