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Hohe Betriebskosten: Staat zahlt mit!

Mieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe beantragen.
Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher sonst mit Grundsicherungen (Sozialhilfe, Bürgergeld - vorher Hartz-IV) nichts zu tun hatte.

Dazu Haus & Grund Solingen: Beim Bürgergeld werden verfügbares monatliches Einkommen und Leistungsanspruch gegenübergestellt. Ist der Leistungsanspruch höher als das Einkommen, wird die Differenz gezahlt. Haus & Grund Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst unterstreicht: "Betriebskostennachzahlungen gehören zu den Beihilfeleistungen für Unterkunft und Heizung. Werden jetzt hohe Nachzahlungen fällig, sind sie einem Bedarf hinzuzurechnen. Die Folge: Der Anspruch kann sich dann für einen Monat, eben für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ergeben, auch wenn man bislang über den Einkommensgrenzen lag, bis zu denen Grundsicherung gezahlt wird."

Anträge auf Erstattung fällig gewordener Heizkosten können im Jahr 2023 bis zu 3 Monaten nach Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs gestellt werden. Für sonstige Betriebskosten muss dies während des laufenden Monats geschehen, in dem Nachzahlungen fällig werden. Besser ist es immer, die Anträge so frühzeitig wie möglich zu stellen. Denn diese Verfahren werden nicht vereinzelt bleiben, wie Dr. Horst bekräftigt.

Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Solingen:
Für alle Beteiligten ist es günstig, den Mieter spätestens in der Betriebskostenabrechnung auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Solingen.


Haus & Grund Solingen ist über den Landesverband Haus & Grund Rheinland Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Solingen e.V.
Dr. Hans Reinold Horst
- Vorsitzender -

Kölner Straße 133
42651 Solingen
Tel. : 0212 / 22226-0
Fax : 0212 / 22226-22
E-Mail: info@haus-und-grund-solingen.de

© Dr. Hans Reinold Horst

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