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Energiewende: Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“?(ho) Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern gesorgt. Noch ist der Entwurf „hausintern“, also unter den übrigen beteiligten Ministerien (zum Beispiel dem Bundesjustizministerium) noch nicht abgestimmt. Erst seit dem 7. März 2023 beginnt die Ressortabstimmung. Erst recht gibt es noch keinen Kabinettsentwurf oder gar einen Kabinettsbeschluss. Trotzdem: „Reiner Theaterdonner“ sind seine Pläne durchaus nicht. Der Entwurf: Der „Habeck-Entwurf“ will den Einbau neuer reiner
Gas- und Ölheizungen ab dem 1. Januar 2024 verbieten. Vorhandene
Systeme rein auf Basis der genannten Energieträger dürfen zunächst
weiter betrieben werden. 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen
sie getauscht werden, auch wenn sie weiterhin reibungslos funktionieren.
Fangen sie an zu „knattern“, dürfen sie repariert werden.
Auch in diesem Falle gilt dann die genannte Altersgrenze für ihren
Betrieb von 30 Jahren seit ihrem Einbau. Können Sie nicht mehr repariert
werden, müssen sie also ersetzt werden, sind folgende Möglichkeiten
vorgesehen: Neubauten sollen mit Wärmepumpen als „Standardlösung“ ausgerüstet werden, oder mit Stromdirektheizungen oder schließlich mit Fernwärmeanschluss. Für Bestandsgebäude käme auch eine Biomasseheizung als Alternative hinzu. Entscheidet man sich hier für Holz als Energieträger, sollte eine davon ausgehende Feinstaubbelastung nicht aus dem Blick geraten! Lässt sich das bautechnisch, wirtschaftlich oder von den verfügbaren
Kapazitäten an Baumaterial und Handwerkerterminen nicht sofort bewerkstelligen,
sind zwei Übergangslösungen vorgesehen: Der Hauseigentümer
entscheidet sich für eine Wärmepumpe, die den Energiebedarf
regenerativ zu 65 % deckt. Dann darf er noch 3 Jahre lang ersatzweise
eine Brennwertheizung mit fossilen Energieträgern betreiben, bis
die Wärmepumpe eingebaut sein muss. Oder er entscheidet sich für
einen Anschluss an das Fernwärmenetz. Dann gilt bis zum geplanten
Anschluss eine Übergangsfrist für den ersatzweisen weiteren
Betrieb einer Brennwertheizung von 5 Jahren. Unabhängig davon soll der Betrieb reiner Gas- und Ölheizungen spätestens 2045 verboten werden, um die erstrebte Klimaneutralität im Gebäudebereich durch energetische Ertüchtigung zu gewährleisten und dazu jeden CO2-Ausstoß beim Verbrauch von Heizenergie sowie von Energie zur Warmwasseraufbereitung zu vermeiden. Ausnahmen: Für Mehrfamilienhäuser ohne Zentralversorgung und mit Gasetagenheizung
gilt eine Übergangsfrist von insgesamt 6 Jahren, also bis zum Jahre
2030. Aber: beim Ausfall der ersten Gasetagenheizung muss binnen 3 Jahren
eine Heiztechnik nach den neuen Anforderungen realisiert werden, wenn
es bei der wohnungsbezogenen Einzelversorgung bleiben soll. Möchte
man auf eine Zentralversorgung umschwenken, gibt es dafür dann weitere
3 Jahre Zeit. Die Bewertung der Baubranche - „völlig unrealistisch“!Die Baubranche - zusammengefasst aus Industrie und Handwerk – berichtet,
das im Jahre 2022 bei 1 Million verbauter Heizungen in Deutschland 2/3
reine Gas- und Ölheizungen installiert wurden. Denn viele Gebäude
sind bautechnisch noch nicht aufnahmefähig für moderne Heizsysteme,
die mit regenerativer Energie betrieben werden. Das gilt insbesondere
für den erstrebten Betrieb von Wärmepumpen. Bausanierungen werden
also vorgreiflich nötig sein. Dazu werden Handwerkerressourcen, Baumaterialien
und Ausführungstermine benötigt, so Christoph Blepp, Berater
in der Baubranche im WDR 5 Morgenecho – Interview sm 06.03.2023. Schon jetzt existiert das Ziel, bis zum Jahre 2045 in Deutschland klimaneutral
zu werden. 40 % der CO2-Emissionen sollen dabei aus dem Gebäudebestand
kommen. Das bedeutet, dass es dann im Jahre 2045 tatsächlich keine
betriebenen Gas- und Ölheizungen mehr geben soll. Wenn sie vor allem
durch Wärmepumpen und durch Photovoltaiksysteme ersetzt werden sollen,
müssen sie in der ausreichenden Zahl vorproduziert worden sein. Die
Industrie baut entsprechende Produktionskapazitäten in beiden Bereichen
auf. Dies aber über Nacht schon bis zum Jahre 2024 nicht möglich.
Den Vorstellungen Robert Habeck‘s fehlt deshalb eine realistische
Grundlage. Für eine realistische Umstellung ist folgendes zu bedenken: Die Bewertung von Haus & Grund:Mit dem Hinweis auf fehlende Industriekapazitäten, Handwerkerüberlastungen und ein wirtschaftlich untragbares wie unzumutbares Finanzopfer bewertet auch Haus & Grund den Entwurf kritisch.. „Der Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zeigt,
dass Minister Habeck bei der Energiewende im Gebäudebestand
ausschließlich auf Zwang und Verbote setzt. Die soziale
Marktwirtschaft hat hier offenbar keinen Platz mehr. Das wird für
viele Menschen gerade in älteren Einfamilienhäusern unbezahlbar.
Jetzt hilft nur noch ein konsequentes Eingreifen des Bundeskanzlers“,
so Verbandspräsident Dr. Kai H. Warnecke. © Dr. Hans Reinold Horst |