![]() |
|
Home > News/Presse > Heizungstausch auch bei Unbewohnbarkeit |
Modernisierung: Heizungstausch auch bei Unbewohnbarkeit der Wohnung duldungspflichtig
Die Gründe:Eine zeitweise Unbewohnbarkeit der Wohnung durch die Modernisierungsmaßnahmen
lasse die Duldungspflicht nicht entfallen. Eine solche Einschränkung
sehe das Gesetz nicht vor. Zwar müsse der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen
so schonend ausführen, dass das Besitzrecht des Mieters nicht mehr
als unvermeidbar beeinträchtigt werde, noch sei daraus nicht abzuleiten,
dass der Vermieter generell nicht duldungspflichtig sei, wenn er Baumaßnahmen
bedingt umziehen müsse. Hier falle jedoch ins Gewicht, dass die Modernisierungsmaßnahmen
für einen zeitlich begrenzten und klar definierten Zeitraum aus beachtlichen
Gründen eine weitere Nutzung der Mietwohnung ausschließen und
der Vermieter für diese Zeit eine Ersatzwohnung nach Wahl des Mieters
angeboten habe. Nachzutragen ist:Zu untersuchen bleibt in solchen Fällen, ob der Mieter seiner etwaigen Duldungspflicht im Falle einer Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung durch Modernisierungsmaßnahmen Härtegründe entgegenstellen kann, die unvermeidbare Beeinträchtigungen ausschließen oder unzumutbar erscheinen lassen. Darauf hatte sich aber der Mieter hier nicht berufen; vielmehr sah er seine Duldungspflicht ohne weiteres wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung entfallen - zu Unrecht. Lesetipp: Broschüre "Wohnungsmodernisierung", 8. Auflage 2019, Verlag Haus & Grund Deutschland/Berlin, 336 Seiten DIN A5, ISBN 978-3-96434-005-4, Preis 21,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Deutschland. © Dr. Hans Reinold Horst |