Noch junge Heizung
tauschen?
Fällt
die noch „junge“ Heizungsanlage aus, muss sie auf Zuruf nicht
gleich getauscht und durch eine neue Anlage ersetzt werden. Dies teilt
Haus & Grund Solingen e. V. unter Bezug auf ein Urteil des AG Essen
vom 17.02.2022 (Az.: 196 C 123/21) mit. Die bisherige Heizungswartungsfirma
hatte behauptet, eine Instandsetzung sei nicht mehr möglich. Eine
neue Heizungsanlage für die Eigentumsanlage koste 53.000 €.
Die Heizung war erst 12 Jahre lang in Betrieb.
Haus & Grund Solingen e. V., Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold
Horst, erklärt:
"In solchen Fällen entspricht es in Wohnungseigentümergemeinschaften
allein ordnungsmäßiger Verwaltung, weitere unabhängige
Fachleute drauf schauen zu lassen und bei bestätigter Diagnose „kaputt“
Alternativangebote einzuholen. Erst dann sollte über die Reparatur
oder über die Neuanschaffung beschlossen werden."
Ein sofortiger Heizungstausch „auf Kommando“ bei einer so
jungen Heizung ist in jedem Fall erfolgreich anfechtbar, wenn vorher nicht
„quergecheckt“ wird, unterstreicht Vereinsvorsitzender Dr.
Hans Reinold Horst.
Grundsätzlich sollte man sich mit dem Heizungstausch auch im Zuge
einer geplanten energetischen Gebäudesanierung nach dem neuen „Heizungsgesetz“
Zeit lassen und ihn sorgfältig vorbereiten. Dazu erklärt Vereinsvorsitzender
Dr. Hans Reinold Horst: Ist die gemeindeeigene Wärmeplanung noch
nicht abgeschlossen und umgesetzt, gibt es keine Pflicht zum Heizungstausch
nach dem neuen Recht. Selbst wenn die Heizung nicht mehr repariert werden
kann, darf mit Übergangslösungen gearbeitet werden.
Bestimmte
Personengruppen können sich auch vom
Heizungsumtausch auf Antrag befreien lassen.
Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Solingen e. V.: Bei
einem geplanten Heizungstausch in jedem Falle zwingend und unverzichtbar
ist der vorherige Einsatz eines Energieberaters, der
die Immobilie unter die Lupe nimmt und konkrete Vorschläge über
den Einsatz neuer Techniken unterbreiten kann. Über ihn laufen auch
Förderanträge.
Beim Stichwort „Förderung“ sollte man zumindest augenblicklich
nicht zu euphorisch sein. Denn dort wird nach Verlautbarungen der KfW
mit monatelangen Aufschüben bei der Bewilligung voraussichtlich erst
ab August 2024 zu rechnen sein. Ob die notwendigen Fördermittel dann
bereitgestellt werden können, bleibt ebenfalls abzuwarten. Denn nach
der klaren Aussage der Förderrichtlinien steht jede Förderung
im Ermessen der Bewilligungsstelle und unter dem Vorbehalt ausreichend
vorhandener Fördermittel, wie Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold
Horst bekräftigt.
© Dr. Hans Reinold Horst
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