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Noch junge Heizung tauschen?Fällt die noch „junge“ Heizungsanlage aus, muss sie auf Zuruf nicht gleich getauscht und durch eine neue Anlage ersetzt werden. Dies teilt Haus & Grund Solingen e. V. unter Bezug auf ein Urteil des AG Essen vom 17.02.2022 (Az.: 196 C 123/21) mit. Die bisherige Heizungswartungsfirma hatte behauptet, eine Instandsetzung sei nicht mehr möglich. Eine neue Heizungsanlage für die Eigentumsanlage koste 53.000 €. Die Heizung war erst 12 Jahre lang in Betrieb. Haus & Grund Solingen e. V., Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold
Horst, erklärt: Bestimmte Personengruppen können sich auch vom Heizungsumtausch auf Antrag befreien lassen. Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Solingen e. V.: Bei einem geplanten Heizungstausch in jedem Falle zwingend und unverzichtbar ist der vorherige Einsatz eines Energieberaters, der die Immobilie unter die Lupe nimmt und konkrete Vorschläge über den Einsatz neuer Techniken unterbreiten kann. Über ihn laufen auch Förderanträge. Beim Stichwort „Förderung“ sollte man zumindest augenblicklich nicht zu euphorisch sein. Denn dort wird nach Verlautbarungen der KfW mit monatelangen Aufschüben bei der Bewilligung voraussichtlich erst ab August 2024 zu rechnen sein. Ob die notwendigen Fördermittel dann bereitgestellt werden können, bleibt ebenfalls abzuwarten. Denn nach der klaren Aussage der Förderrichtlinien steht jede Förderung im Ermessen der Bewilligungsstelle und unter dem Vorbehalt ausreichend vorhandener Fördermittel, wie Vereinsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst bekräftigt. © Dr. Hans Reinold Horst |