Grundsteuerhebesatz:
„Freunde seid nicht feige, lasst mich hintern Baum!“
[Solingen
20.01.2025]. Angesichts der Meldung zur neuen Grundsteuer in Solingen
ab 2025 (Solinger Tageblatt vom 20.1.2025, Seite 13: Grundsteuerreform:
Für viele Solinger kommt jetzt der Moment der Wahrheit“), appelliert
Haus & Grund Solingen e. V. nochmals eindringlich an die städtischen
Verantwortlichen, aufkommensneutrale Hebesätze für 2025
festzulegen. Das geschieht bisher nicht, auch wenn sich die Stadt
schon im Vorfeld entschuldigend auf vorgerechnete Werte des Landes NRW
zu einem angeblich aufkommensneutralen Hebesatz beruft.
Tatsache ist:
Mit einem einheitlich festgelegten Hebesatz von 805 Prozentpunkten, wie
er auch in Solingen beschlossen ist, wird das Wohneigentum sehr viel stärker
belastet werden als zuvor, das Gewerbe dagegen entlastet. Das
kann nicht richtig sein! Ist doch die Finanzkraft eines
Unternehmens größer anzunehmen, als die eines privaten
Verbrauchers.
Das Land NRW hat diesem Umstand extra durch ein Gesetz Rechnung
getragen, das die differenzierte Festsetzung von Hebesätzen
für Wohnimmobilien und für Gewerbeobjekte ermöglicht.
Oberbürgermeister Tim Kurzbach hatte sich mit diesem Petitum auch
brieflich an Ministerpräsident Wüst gewandt.
Jetzt vollzieht die kommunale Finanzpolitik davon wieder eine Abkehr und
legt den Hebesatz zum Schaden der besteuerten Wohnimmobilien doch wieder
einheitlich fest. Eigentümer, Vermieter und Mieter sind durch ständig
steigende Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren bereits stark und
oft über alles Machbare hinaus belastet. Das gilt insbesondere für
ständig steigende Nebenkosten, gerade im Bereich der kommunalen Abgaben.
Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst:
Auch wer die Grundlagenbescheide zur Bemessung des Grundsteuerwerts
und zur Festlegung der Steuermesswerte angefochten hat, muss erst einmal
zahlen.
Dazu sein Rat:
Man kann aber gegen die Zahlungsbescheide der Gemeinde selbst
Widerspruch einlegen. Es muss überprüft werden, ob
die grundstücksspezifischen Berechnungswerte auf das richtige Grundstück
angewendet worden sind.
Und:
Immer wieder ist betont worden, dass im Durchschnitt aufkommensneutral
mit der neuen Steuer gearbeitet werden muss. Das genannte Grundsteuerhebesatz-Gesetz
NRW will dazu verhelfen. Die Stadt Solingen aber hat von dem Angebot gesetzlich
erlaubter differenzierter Hebesätze einmal für Wohnung und einmal
für Gewerbe keinen Gebrauch gemacht.
Haus & Grund-Chef Dr. Horst erklärt weiter:
Gleichzeitig hat die Landessteuerverwaltung tatsächlich
auch einheitliche Hebesätze errechnet und veröffentlicht,
die diese Aufkommensneutralität gewährleisten
sollen; darauf zieht sich die Stadt Solingen in der öffentlichen
Berichterstattung schon im Vorfeld ausgereichter Bescheide zurück.
Für den Lesenden entsteht
der Eindruck:
Wenn es teurer wird - wir sind nicht schuld, sondern das Land.
Unerwähnt bleibt, dass das Land andere und
gerechtere Gestaltungsmöglichkeiten gesetzlich zur Verfügung
stellt.
Wenn man es aber mit der Aufkommensneutralität ernst meint, dann
muss dies nicht nur für den Gemeindehaushalt im Steueraufkommen selbst
gelten, sondern auch in den besteuerten Sparten einmal für Wohnimmobilien
und einmal für Gewerbeimmobilien. Das wäre ein Ansatz, Heranziehungsbescheide
für Wohnimmobilien im Falle eines einheitlichen und damit für
diese Sparte teureren Hebesatzes anzufechten. Natürlich gibt es dazu
noch keine Gerichtsurteile.
Ferner kann im Falle angefochtene Grundlagenbescheide Antrag
auf Aussetzung der Vollziehung dieser Grundlagenbescheide
auch in Gestalt des umsetzenden Zahlungsbescheids der Gemeinde gestellt
werden. Man kann zusätzlich versuchen, das Ruhen des Verfahrens zu
beantragen.
Schließlich kann Antrag
auf korrigierende Neuwertfestsetzung gestellt werden, wenn
gutachterlich nachgewiesen werden kann, dass die angesetzten Bodenrichtwerte
für Bauland zusammen mit den fiktiven Mieten zur Bewertung des Ertragswerts
des Gebäudes zu einer um mindestens 40 % höheren Bewertung des
Steuerobjekts führen, als der gemeine Wert (Verkehrswert). Das Jahressteuergesetz
2024 legt das jetzt nach einem entsprechenden Vorstoß des Bundesfinanzhofs
ausdrücklich fest, dass Grundsteuerhebesatz-Gesetz NRW setzt dies
auch um.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Solingen.
Haus & Grund Solingen ist über den Landesverband Haus &
Grund Rheinland Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Solingen e.V.
Dr. Hans Reinold Horst
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Fax : 0212 / 22226-22
E-Mail: info@haus-und-grund-solingen.de
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