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Sondernutzungsrecht im WEG
Parkflächen - Sondernutzungsrecht im WEG
In Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es Sondernutzungsrechte
unter anderem für Parkflächen.
Was ist aber, wenn der Sondernutzungsberechtigte seinen Parkraum einfach
erweitert
und somit die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beschneidet?
Wer geht gegen den Störer vor? Der Verwalter? Der einzelne Eigentümer?
Die Eigentümergemeinschaft? Benötigt man eine Eigentümerversammlung
mit einer Beschlussmehrheit,
um gegen den Störer vorzugehen? Und wer darf in der Versammlung abstimmen?