Heizung: Wärmemengenzähler defekt? Wie abrechnen?
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Die Heizungsablesung erfolgt durch Ablesen der Wärmemengenzähler.
Doch was ist, wenn die Funktion der Wärmemengenzähler am Heizkörper
defekt ist?
Wie soll die Abrechnung bei einem defekten Wärmemengenzähler
erfolgen?
Darf der Vermieter bei defekten Wärmemengenzähler eine Schätzung
des Verbrauches vornehmen? Oder hat der Vermieter bei einem Wärmemengenzähler
der kaputt ist keine Möglichkeit die Heizkosten auf den Mieter umzulegen?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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