Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Selbstbehalt bei Versicherungsschäden

WEG-Recht: BGH-Urteil zum Selbstbehalt bei Versicherungsschäden

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Im Wohnungseigentum gibt es die Wohngebäude- Versicherung für Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum. Doch was passiert bei einem Wasserschaden in der Wand
durch einen Rohrbruch? Die Wasserleitung gehört zum Gemeinschaftseigentum, der Wasserschaden
ist auch im Sondereigentum. Wer muss jetzt die Selbstbeteiligung der Versicherung, den Selbstbehalt,
bezahlen? Dieses Video erklärt, was man beim Selbstbehalt der Gebäudeversicherung
beachten muss und was das WEG Recht dazu sagt.

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta