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Mietrecht: Schönheitsreparaturen - was geht, was geht nicht?

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Streichen - Copyright Sylvia Horst

Viele Mietvertragsklausel zu den Schönheitsreparaturen des Mieters wurden vom BGH als unwirksam erachtet.
Umso wichtiger ist es, aktuelle und gültige Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag zu haben.
Gültige Klauseln zu den Schönheitsreparaturen verpflichten den Mieter meist, die Wohnung zu renovieren.
Sind die Klauseln ungültig, so trägt der Vermieter meist die Kosten. Was bei den Schönheitsreparaturen
zu beachten ist, sowie Rechte und Pflichten werden für Mieter und Vermieter ausführlich dargestellt.

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