Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Raucherwohnung

Raucherwohnung – Schönheitsreparatur oder Schadensersatz?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Rauchen - Copyright Sylvia Horst

Mietende: Wie muss der Vermieter die Wohnung zurücknehmen?
Je nach dem, wie intensiv geraucht wurde, ist eine Raucherwohnung nur sehr aufwendig zu sanieren.
Eine Raucherwohnung einfach reinigen, tapezieren, streichen? Kaum möglich.
Eine Raucherwohnung muss man oft umfangreich sanieren. Das fängt bei einer
Raucherwohnung schon beim entfernen des Geruches an. Meist benötigt man ein Ozon Gerät,
um in der Wohnung den Rauchgeruch zu entfernen. Mit einfacher Schönheitsreparatur
ist es in einer Raucherwohnung zum Mietende meist nicht getan. Aber wer zahlt?

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.


Achtung:
Für unsere Mitglieder halten wir in der Geschäftsstelle abrufbareinen Mustereinspruch
gegen den Grundsteuerwertbescheid (Bundesmodell Nordrhein-Westfalen) bereit.
Kontakt >>

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta