Betriebskosten:
Kabelgebühren ab 2024 nicht mehr auf Mieter umlegbar?
Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von
YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy
(auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).
Betriebskosten: Kabelgebühren ab 2024 nicht mehr
auf Mieter umlegbar? Das müssen Sie beachten.
Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ermöglicht dem Mieter
eine freie Wahl seines Kabelanbieters.
Bleibt der Vermieter jetzt auf den Kabelgebühren sitzen, weil er
sie nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen kann?
Start
des Videofilms über YouTube >>
Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht
topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.
© Dr. Hans Reinold Horst
News/Presse
>>