Gesetzesänderung für Kabelgebühren
– neue Rechte für Mieter - Vermieter in der Zwickmühle
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Gesetzesänderung für Kabelgebühren –
neue Rechte für Mieter - Vermieter in der Zwickmühle. Praxis-Tipps
für Vermieter und Mieter.
Das neue Telekommunikationsgesetz, die Telekommunikationsnovelle, stellt
Vermieter wie Mieter vor neue Herausforderungen.
Zukünftig soll der Mieter neue Rechte bekommen. Er soll den Anbieter
für sein Kabelfernsehen einfach wechseln können.
Doch was ist, wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren als Betriebskosten
aufgenommen sind? Dann ist der Vermieter in einer Zwickmühle.
Kann der Vermieter dann keine Grundgebühr mehr für das Kabelfernsehen
in der Betriebskostenabrechnung aufnehmen?
Kann der Vermieter den Anbieter des Kabelfernsehens dann kündigen?
Worauf ist beim Abschluss eines neuen Mietvertrages zu achten?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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