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BGH-Urteil zur Kautionsabrechnung mit Schadensersatz

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Sonnenuntergang - Copyright Sylvia Horst

Mietende, erst jetzt fällt auf, dass in der Wohnung Schäden entstanden sind.
Achtung: hier gilt eine kurze Verjährungszeit von 6 Monaten. Was aber,
wenn die 6 Monate überschritten sind, da die Kaution selber nicht in 6 Monaten
abgerechnet werden muss. Kann der Vermieter dann den Schadensersatz
noch liquidieren oder bleibt er auf dem Schaden sitzen?

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© Dr. Hans Reinold Horst

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