Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Erbrecht: Geschenke im Erbfall zurückfordern?

Erbrecht: Geschenke - z.B. Sparbücher - im Erbfall zurückfordern?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Hecke schneiden - Copyright Sylvia Horst

Erbrecht: Geschenke - z.B. Sparbücher - im Erbfall zurückfordern?
So manch ein Erblasser verschenkt seine Sparbücher, Geld oder Wertsachen sowie Immobilien.
Doch können die Erben oder die Testamentsvollstrecker diese Sachen zurück fordern?
Wie schenkt man richtig? Welche rechtlichen Fallen gibt es und wie kann man sie umgehen?
Auf diese Fragen gibt das Video Antwort.

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta