Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Betriebskosten nicht gezahlt: so kündigen Sie richtig

Betriebskosten nicht gezahlt: so kündigen Sie richtig

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Haus - Copyright Sylvia Horst

Betriebskosten nicht gezahlt: so kündigen Sie richtig
Wenn die Jahresabrechnung der Betriebskosten dem Mieter zugeht, kann diese
Abrechnung - je nach Betriebskostenvorauszahlung - sehr hoch ausfallen. Was kann der
Vermieter machen, wenn der Mieter nicht zahlt? Kann er dem Mieter kündigen?
Und wenn ja, mit welcher Argumentation kann er kündigen?

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Beratungsverbund Solingen Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta