Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung: Muss der Mieter nicht umlegbare Kosten zahlen?

Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy (auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Geld - Copyright Sylvia Horst

In diesem Video bespreche ich ein aktuelles Gerichtsurteil zur Betriebskostenabrechnung.
Geklärt wird die Frage, ob Mieter auch nicht umlegbare Betriebskosten zahlen müssen,
wenn diese in der Abrechnung auftauchen oder über Vorauszahlungen erfasst werden.
Der Fokus liegt auf der rechtlichen Bewertung durch das Gericht
und den praktischen Konsequenzen für Vermieter und Mieter.

Start des Videofilms über YouTube >>

Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Beratungsverbund Solingen Logo Stadtwerke-Solingen Logo Architekten dph Lifta