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Gericht kippt Beschluss – darf die WEG ihn einfach nochmal fassen?

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Haus - Copyright Sylvia Horst

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft wird erfolgreich angefochten
– doch in der nächsten Versammlung passiert etwas, womit viele nicht rechnen:
Der Beschluss wird einfach noch einmal gefasst. Ist das zulässig?
Oder riskieren Eigentümer und Verwalter damit die nächste gerichtliche Auseinandersetzung?
In diesem Video zeige ich Ihnen, worauf es in solchen Fällen wirklich ankommt,
welche rechtlichen Grenzen bestehen und warum ein „zweiter Versuch“ nicht immer die Lösung ist.

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© Dr. Hans Reinold Horst

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