Gericht kippt Beschluss – darf die WEG ihn
einfach nochmal fassen?
Dieses Video wird über YouTube wiedergegeben.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von
YouTube
(= Datenschutzerklärung Google) unter https://policies.google.com/privacy
(auch im Hinblick auf Cookies bei YouTube).

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
wird erfolgreich angefochten
– doch in der nächsten Versammlung passiert etwas, womit viele
nicht rechnen:
Der Beschluss wird einfach noch einmal gefasst. Ist das zulässig?
Oder riskieren Eigentümer und Verwalter damit die nächste gerichtliche
Auseinandersetzung?
In diesem Video zeige ich Ihnen, worauf es in solchen Fällen wirklich
ankommt,
welche rechtlichen Grenzen bestehen und warum ein „zweiter Versuch“
nicht immer die Lösung ist.
Start
des Videofilms über YouTube >>
Hat Ihnen dieses Video gefallen?
Der Kanal "Immobilienrecht
topaktuell" hält weitere aktuelle Videos
und den "Community-Bereich" für Sie bereit.
© Dr. Hans Reinold Horst
News/Presse
>>